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AutorenbildBart

Update - Auflastung mit LKW Führerschein?

Aktualisiert: 31. Dez. 2020

Habt ihr auch einen Führerschein der B-Klasse und dürft nur Fahrzeuge (oder "Gespanne" samt Anhänger) bis 3,5t Gesamtgewicht fahren? Glückwunsch, ihr seid recht "jung", aber ob das immer von Vorteil ist?


Wenn ihr sagt: "Hey, das ist überhaupt kein Problem für mich, ich haben meinen Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht und besitze daher Klasse 3, sodass mein WoMo auch bis zu 7,5t schwer sein kann!", freut euch über euer Alter. Früher war wohl doch vieles besser. Ihr könnt aufhören hier weiterzulesen. Für alle anderen: Das Internet lügt ganz oft :-)


In der ersten Monaten als frischgebackener Wohnmobilist, habe ich leider SEHR viele widersprüchliche Informationen im Internet und in Foren gefunden. Dieser Artikel soll einige dieser Infos geradebiegen und mit aktuellen Quellen zu belegen.



Auflastung mit Führerscheinklasse B? Eine Auflastung des WoMos (Einbau einer Luftfederung, ggf. andere Reifen mit höherer Traglast pro Achse und Eintragung im Fahrzeugschein + TÜV-Prüfung) führt unweigerlich dazu, dass entweder die alte Führerscheinklasse 3 oder nur bei vorhandenem B-Führerschein, leider ein LKW-Führerschein (C1) benötigt wird.

  • Mit einer Klasse C1 dürfen Fahrzeuge bis 7,5t geführt werden, plus einen 750kg Anhänger. Eine kleine Übersicht findet ihr hier.

  • Kostenpunkt des C1-Führerscheins nach Anfragen bei einigen Fahrschulen: 900-1.200€

  • Der LKW-Führerschein C1 & C1E muss ab dem 50-igsten [Stand: 10.10.2020] Lebensjahr alle 5 Jahre erneuert/verlängert werden. Andere LKW-Führerscheine, die nach Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen unabhängig vom Alter alle 5 Jahre erneuert werden.


Luftfederung - nicht zum bequemen Schlafen gedacht

Die Luftfederung hat den Vorteil, dass sie wohl das Fahrverhalten verbessert (weniger "Schlingern") und über ein kleines Bedienfeld im Cockpit kann das Heck bei uns ca. 4-6cm auf- und abgesenkt werden kann. An der Vorderachse wird bei der Auflastung nichts verändert.

Der Schlafkomfort wird hier jedoch nicht verbessert. :-) Hier wäre mir manchmal ein stabilerer Stand mit Heckstützen lieber.


Vorab: wir haben uns das Fahrwerk (von Goldschmitt) dennoch gegönnt, um z.B. auf Campingplätzen auch mal auf einen Auffahrkeil zu verzichten, haben aber noch nicht offiziell aufgelastet.


Und ja, ohne Auflastung darf ein Wohnmobil, welches ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5t besitzt, auch nicht mehr als dieses Gewicht aufweisen, inkl. Diesel, AdBlue, Wasser, Abwasser, Lebensmittel, Kleidung, Camping-Equipment, aller Personen und auch der Fahrräder, die ggf. an einer Halterung auf Anhängerkupplung hängen. Logo! Aber dennoch habe ich ab und zu im Netz gelesen, was denn alles in dem Gewicht mitgerechnet werden muss und ob die Personen z.B. extra zählen...

Mein Lieblingsspruch dazu in einer unserer liebenswerten Ahorn-Camp Facebook-Gruppen: "Dann wird es wohl ein Diäturlaub im FFK-Gebiet!" :-D



Geschwindigkeit adé

Nach der Auflastung (meistens von 3,5t auf 4t bis 4,25t) darf euer Fahrzeug, welches somit ab jetzt mit mehr als 3,5t beladen werden darf, auf Autobahnen und Kraftstraßen (Schnellstraßen) nur noch 100km/h fahren.

Auch wenn ihr euer Fahrzeug alleine und somit ggf. unter einem Gesamtgewicht von 3,5t bewegen solltet - ab der offiziellen Auflastung zählt ihr als "zulässig. Gesamtgewicht 4t". Fertig. Damit gelten andere Gesetze.

Das war mir vorerst zu langsam. Unsere 170PS müssen bewegt werden. ;-)



Achtung: es lohnt sich ein Blick auf die echten / offiziellen Gesetztes-Seiten zu werfen. Ich habe entweder überhaupt keine Infos gefunden, oder nur Falschangaben, dass man aufgelastet (über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht) auf allen Straßen außer Autobahnen nur noch 80km/h fahren dürfe.

Das stimmt NICHT! Wohnmobilen wurde eine Sonderregel zugesprochen!

Kraftstraßen, umgangssprachlich, dürfen aufgelastet auch mit 100km/h befahren werden. Dies sind Straßen, die mit dem Piktogramm "weißes Auto auf blauem Hintergrund" (Zeichen 331.1) gekennzeichnet sind.

Solche Straßen haben "in der Regel" mindestens zwei Fahrbahnen, die jeweils zwei Fahrspuren besitzen. Die Fahrbahnen sind entweder durch Markierungen oder bauliche Maßnahmen wie Grünstreifen, Leitplanken oder Mauern voneinander getrennt. Auch Kreuzungen mit Ampeln und Kreisverkehre können vorkommen.


Es hilft also nach dem Verkehrsschild Ausschau zu halten. :-)


Auf sonstigen Bundes-, Land-, Kreisstraßen gilt über 3,5t leider max. 80km/h.

Dieser Link sollte daher eindeutig sein:

Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.

Und fällt euch auf, wie viele spannende, oder vor allem kürzere Wege nur bis 3,5t befahrbar sind? Auf unserer letzten Frankreichreise durch die Normandie und Bretagne haben wir dieses Schild ca. 10mal gesehen und hätten deutlich längere Umwege in Kauf nehmen müssen.



Also doch weiter ohne LKW-Führerschein

Der Zusatzführerschein B96 gilt nur(!) für ein Gespann (Zugfahrzeug + Anhänger) bis max. 4,25t. D.h. Euer Wohnmobil darf weiterhin nur bis 3,5t beladen sein (inkl. aller Personen und Wasser). Der Rest, wie schwere Räder, Möbel, etc. müsste immer im max. 750kg Anhänger hinterher gezogen werden. Das scheint für einige Wohnmobilisten aber auch eine gute Alternative zu sein. An unser 7,4m langes Womo auch noch einen 3m langen Anhänger koppeln zu müssen, ist uns aktuell noch zu viel. "Schnell mal wenden" wäre damit passé.


An dieser Stelle bitte ich alle Wohnmobil-Verkäufer die Rechtslage zu prüfen und nicht auf Freunde mit Fahrschulen zu tippen....

Um die Sachlage mit der B96-Fahrerlaubnis zu verifizieren, haben wir Fahrschulen im Raum Karlsruhe angeschrieben und erhielten von vieren die korrekte Antwort. Einer wollte uns den B96 Schein für das Wohnmobil andrehen und behauptete, man könne damit 4,25t Womos führen. Stellt euch mal vor, ihr zahlt 600€ für den neuen Führerschein und werdet von der Polizei angehalten, die euch sagt, dass dieser nicht für euer Wohnmobil gilt...


Führerscheinbesitzer der Klasse BE - wie ich - können ebenfalls keine Auflastung durchführen, weil das Zugfahrzeug weiterhin nur 3,5t besitzen darf. Lediglich der Anhänger darf weitere 3,5t wiegen.

Ein Gedankenspiel: Ich dürfte also an mein 3,5t schweres Wohnmobil einen dicken SUV anhängen und würde damit bei ca. 6t Gesamtgewicht des Gespanns liegen. Wenn ich aber ohne Anhänger mit einem 10kg überladenen 3,5t Womo erwischt werde, gibt es eine Strafe (vorausgesetzt der Beamte möchte mir in Deutschland keine 5%-ige Toleranz gewähren, weil irgendeine Gefahrensituation vorherrscht). Für so etwas müsste es Petitionen geben. ;-)




Zusammenfassend:

  • Führerscheine der Klassen B, B96, BE erlauben dennoch nur das Führen von Fahrzeugen bis 3,5t (mit allem Gepäck)

  • B96 (Gespann bis Gesamtgewicht 4,25t) und BE (3,5t + 3,5t) erlauben etwas schwerere Anhänger

  • Nach Auflastung von 3,5t auf z.B. 4t muss ein Führerschein der Klasse 3 oder C1 vorhanden sein.

  • Nach der Auflastung gilt die maximale Geschwindigkeit von 100km/h auf Autobahnen und Landstraßen

  • Wir bleiben weiterhin mit dem nicht aufgelasteten Wohnmobil zufrieden.


Daher achten wir auf jedes Kilo: Kein Anhänger, keine Auflastung und kein LKW-Führerschein.





911 Ansichten1 Kommentar

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1 comentario


gcc4711
26 mar 2021

Hi, habt ihr das Auto gewogen? Wie ist euer Eindruck, stimmen die Herstellerangaben zum fahrbereiten Zustand und Leergewicht? Würde uns bei der Kaufentscheidung sehr helfen! Danke schön!

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